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Jokertage und Urlaubsgesuch

Jokertage:

Den Schülerinnen und Schülern stehen pro Schuljahr vier Jokerhalbtage zur Verfügung, die im Rahmen der Vorgaben frei eingesetzt werden können.

Die Erziehungsberechtigten melden die Absenz mindestens 24 Stunden im Voraus via KLAPP der Klassenlehrperson.

 

Urlaubsgesuch:

Ein längerer Urlaub kann im Rahmen der Vorgaben beantragt werden.
 
Frist : min. 4 Wochen vor Urlaubsantritt
 
Zuständigkeit:
Bis 3 Tage: Klassenlehrperson
Mehr als 3 Tage: Schulleitung (des ältesten Kindes) 
 
Urlaub kann pro Zyklus (KG - 2.PS, 3. -6. PS, Sek) maximal einmal bewilligt werden.
 
 

Informationen

Datum
23. Mai 2024

Dokumente

Name
Richtlinien Jokertage (PDF, 94.09 kB) Download 0 Richtlinien Jokertage
Urlaubsgesuch (PDF, 142.28 kB) Download 1 Urlaubsgesuch