Kopfzeile

Sprunglinks

Inhalt

Schularzt


Die Schule hat neben dem Bildungsauftrag auch die Aufgabe, die Gesundheit der Kinder zu fördern und allfällige gesundheitliche Probleme möglichst frühzeitig zu erkennen. Deshalb ist es gemäss Gesundheitsgesetz des Kantons Luzern § 51 obligatorisch, die Kindergartenkinder, sowie die Schülerinnen und Schüler im 4. und 8. Schuljahr ärztlich untersuchen zu lassen. Die Kosten für die Untersuchung beim Schularzt werden von der Gemeinde Malters übernommen. Untersuche beim Privatarzt gehen zu Lasten der Eltern.

Schulärzte der Gemeinde Malters sind:

Arztpraxis Malters
Dr. med. Martin Bühlmann
Industriestrasse 10a
6102 Malters
041 497 33 33

Ärztezentrum Malters AG
Luzernstrasse 45
6102 Malters
041 497 97 97